regierenden Mächte einige Tage lang, die deutsche Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass der Täter nur „Putin“ gewesen sein konnte, der den Deutschen demonstrieren wolle, dass es keine Rückkehr zur guten alten Gas-Zeit geben wird. Bald wurde jedoch klar, dass dies die Leichtgläubigkeit selbst deutscher Untertanen überforderte. Warum sollte sich „Putin“ freiwillig der Möglichkeit berauben, Deutschland wieder in die Energieabhängigkeit zu locken, sobald es nicht mehr in der Lage sein würde, den astronomischen Preis für amerikanisches Flüssiggas zu zahlen? Warum hätte er die Pipelines, die ihm gehören oder an denen er beteiligt ist, nicht in russischen statt in internationalen Gewässern in die Luft gesprengt, wobei letztere stärker überwacht werden als jede andere Seeregion, außer vielleicht der Persische Golf? Und warum hätte er riskieren sollen, dass ein russisches Einsatzkommando, das zweifellos sehr groß hätte sein müssen, auf frischer Tat ertappt und als Folge eine direkte Konfrontation mit mehreren NATO-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 auslösen würde?
In Ermangelung eines auch nur annähernd glaubwürdigen „Narrativs“ … wurde die Angelegenheit nach nicht mehr als einer Woche fallen gelassen. Zwei Tage nach der Explosion hatte ein einsamer Reporter einer kleinen Lokalzeitung (Ostseezeitung hier kreiszeitung.de ) am Eingang zur Ostsee beobachtet, wie die USS Kearsarge, ein „amphibisches Angriffsschiff“, das für die Beförderung von bis zu 2.000 Soldaten ausgelegt ist, die Ostsee in Richtung Westen verließ, begleitet von zwei Landungsbooten; ein Foto von zwei der drei mächtigen Schiffe fand den Weg ins Internet. Niemand in der deutschen Politik oder den überregionalen Medien nahm davon Notiz, jedenfalls nicht öffentlich. Mitte Oktober kündigte Schweden, das sich derzeit um die NATO-Mitgliedschaft bewirbt, an, dass es die Ergebnisse seiner Untersuchung des Vorfalls für sich behalten werde; die Sicherheitsstufe seiner Erkenntnisse sei zu hoch, „um sie mit anderen Staaten wie Deutschland zu teilen“. Kurz darauf zog sich auch Dänemark aus einer gemeinsamen Untersuchung zurück.“
Dass mehr nicht gesagt werden könne, so heißt es in der Antwort weiter, liege daran, dass „die erbetenen Auskünfte den Restriktionen der ‚Third-Party-Rule‘ [unterliegen], die den internen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft“. Damit aber seien „derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen [berührt], dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.“ Nach Kenntnis des Verfassers wurde dieser Austausch in den staatswohlorientierten Medien mit keinem Wort erwähnt.
Der Artikel ist zur Gänze lesenswert; ich belasse es bei dem Zitat zur Pipelinesprengung – nicht ohne daraufhinzuweisen, dass in amerikanischen Internetmedien sehr detaillierte Berichte vorliegen (Fotos zu den amerikanischen Flotteneinheiten und Spezial-Hubschraubern die im Seegebiet wo gesprengt wurde, nachgwiesen worden sind (z. B. auf Moon of Alabama, englisch, Whodunnit? – Facts Related to The Sabotage Attack On The Nord Stream Pipelines (Wer ist der Täter? – Fakten zum Sabotageangriff auf die Nord Stream-Pipelines). Streeck geht ferner ebenfalls auf zu erwartende Probleme der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit dem „überarbeiteten“ § 130 ein: Der Korridor des sagbaren verengt sich
Bevor ich es vergesse:
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Di Anonymität im Internet ist aufzuheben!
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