Die Volkswirtschaftslehre (VWL) kennt kein Geld: Das ganze nationale und internationale (weltweite) Wirtschaften ist nichts weiteres als ein Tauschhandel auf höchstem Niveau; Geld wird nur als Recheneinheit angenommen, die den Tauschhandel erleichtert. Konsequenz: Die Realität – in der sich alles, aber auch alles um Geld, und nur um Geld dreht – bleibt außen vor!
Wenn keine allgemein akzeptierte Aufklärung des Begriffes Geld erfolgt, die daraus resultierenden Probleme und Möglichkeiten nicht breit und transparent diskutiert und geklärt werden und der wiederum daraus resultierende neue (andere), aufgeklärte Umgang mit Geld, der allen Menschen in gleicher Weise nützt geregelt wird, dann werden alle Bemühungen um die Lösung der laufenden und kommenden Krisen nicht möglich sein.
Was also ist Geld? Geld ist das vereinbarte, das gesetzlich festgelegte Zahlungsmittel. Es ist somit, ganz im Sinne der VWL, Recheneinheit zur Erleichterung des Warenaustauschs. Geld ist aber mehr als nur Recheneinheit:
Was bedeutet gesetzlich festgelegtes Zahlungsmittel? Das bedeutet, dass im allgemeinen Warenverkehr nur die im Wirtschaftsgebiet (Staat/Staatenbund/Währungsraum, z. B. USA oder €urozone, EWU) gesetzlich festgelegte (zugelassene) Währung als Zahlungsmittel gilt. Georg Friedrich Knapp (1905):
Das Geld ist ein Geschöpf der Rechtsordnung, …
Quelle (und in „Staatliche Theorie des Geldes“, S. 1)
Was ist ein Zahlungsmittel? Ein Zahlungsmittel ist das für den Ausgleich aller finanzieller Verpflichtungen bestimmte Mittel (Ding), es wird mit dem Begriff Geld (Name, z.B.: €uro, Dollar, Yen…) bezeichnet.
So wie für den Ausgleich unbestimmter nichtfinanzieller (sozialer) Verpflichtungen unbestimmte „Zahlungsmittel“ gelten können – die fallweise vereinbart werden oder durch gesellschaftlich bestimmte und allgemein geübte Praxis ausgeglichen werden – so gilt für finanzielle Verpflichtungen, dass diese nur mit Geld ausgeglichen werden können.
Damit ist die eingangs gestellte Frage beantwortet:
Geld ist das gesetzlich bestimmte Zahlungsmittel zum Ausgleich finanzieller Verbindlichkeiten und Forderungen und Recheneinheit für den Austausch von Waren und Leistungen im Wirtschaftskreislauf.
Zum Ursprung des Geldes, seinem Entstehen und Vergehen und dem, was dazwischen liegt – der Verwendung des Geldes – kommen wir in den folgenden Teilen b und c.